FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ablauf

Sie rufen mich an, Sie kontaktieren mich per E-Mail bzw. SMS und ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn Sie mich nicht sofort erreichen, sobald ich mich in einem Coaching befinde.

Wir vereinbaren einen Termin für ein erstes Kennenlernen, um herauszufinden, ob wir miteinander arbeiten wollen.
Sie kommen zu mir oder wir treffen uns an einem neutralen Ort. Wenn Sie es wünschen, richte ich einen Besuch bei Ihnen zu Hause ein.

Mit der ersten Zusammenkunft werden wir absprechen, wie und wann die kommenden Termine erfolgen.

Dauer

Dauer und Zeitrahmen für das gesamte Coaching sind abhängig von Ihrem Anliegen und Auftrag. Manchmal begleite ich fünf Sitzungen, manchmal sind es 20. Ganz genau lässt sich dies im voraus nicht sagen. Es ist gut, ein offenes Ende zu vereinbaren. Das bedeutet, es geht so lange bis Sie die Entscheidung treffen, zu stoppen.

Die Zeitdauer einer Sitzung beträgt in der Regel 60 Minuten. Es steht Ihnen selbstverständlich offen, auch zwei Stunden oder einen halben Tag im Vorfeld zu beauftragen. Erfahrungsgemäß werden zu Beginn wöchentliche Termine bzw. im vierzehntägigen Turnus vereinbart, später kommt es mitunter zu Folgetreffen einmal im Monat.

Erstes Kennenlernen

Wir nehmen uns etwa eine halbe Stunde Zeit für unser Kennenlerngespräch, dies ist für Sie kostenfrei. Falls ein Termin bei Ihnen vor Ort innerhalb des Stadtbezirkes von Nürnberg vereinbart ist, entstehen keine Kosten für Anfahrtszeit und Anfahrtsweg.

Kosten

Mit dem Erstkontakt werden wir die Frage des Honorars besprechen. Im Regelfall bitte ich darum, dass Sie das Honorar an mich unmittelbar nach jedem Termin gegen Zahlungsbeleg ausgleichen.

Kosten und Unterstützung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Wenn Sie als Unternehmer für das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten Gutes tun wollen, bleiben derzeit Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Summe von 500 € für jeden Mitarbeiter pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Kontaktieren Sie mich, ich komme gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihnen in den Betrieb.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Ich unterliege der Schweigepflicht gegenüber außenstehenden Dritten, auch gemäß Heilpraktikergesetz.